Den Hund am falschen Ort ausführen
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Den Hund am falschen Ort ausführen

Das Problem des Gehens tritt am häufigsten bei Besitzern großer Hunde auf. Kleine Haustiere verursachen selten Negativität bei anderen. Mit ihnen können Sie problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der U-Bahn, fahren und oft sogar zu Geschäften gehen. Man geht davon aus, dass kleine Hunde keine Gefahr für andere darstellen. Ist das Tier groß, hat der Besitzer deutlich höhere Ansprüche. Und die Verantwortung dafür, mit Hunden am falschen Ort spazieren zu gehen, ist viel höher.

Hundeauslaufbereich

In vielen Städten gibt es Bereiche, in denen Sie Ihr Haustier sicher ausführen können:

  1. Das Gehen mit einem Hund ohne Munition (Maulkorb und Leine) ist nur auf Hundeplätzen, also an speziell dafür vorgesehenen Plätzen, erlaubt. Leider stehen viele Eigentümer vor dem Problem, dass es an solchen Standorten mangelt. Selbst Städte mit mehr als einer Million Einwohnern können sich nicht mit einer großen Anzahl solcher Gebiete rühmen.

  2. Oftmals sind Bereiche, in denen Sie mit Ihrem Haustier frei herumlaufen können, mit einem speziellen Schild gekennzeichnet. Solche Orte werden von den lokalen Regierungen bestimmt.

Es ist wichtig zu bedenken, dass es strengstens verboten ist, ein Haustier auf dem Gelände von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, in der Nähe von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen auszuführen.

Auf der Liste der verbotenen Orte stehen auch Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Orte mit hohem Menschenaufkommen. Aber es gibt eine Ausnahme – Parks. Sie können dort mit Ihren Haustieren spazieren gehen.

Übrigens, in unserer mobilen Anwendung Petstory.ru (Sie können sie über die Links herunterladen: App Store, Google Play) gibt es eine Karte aller haustierfreundlichen Orte in Moskau, St. Petersburg, Rjasan, Tula und Jaroslawl.

Heutige Regeln zum Gassigehen mit Hunden

Die allgemeinen russischen Gehregeln gibt es derzeit nicht. Einzelfälle können durch das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation geregelt werden – beispielsweise wenn ein Hund einem Außenstehenden Schaden zufügt. Ansonsten gelten regionale Regelungen. So droht dem Besitzer beispielsweise nach dem Moskauer Ordnungswidrigkeitengesetz eine Geldstrafe, wenn er Hunde am falschen Ort ausführt (bis zu zweitausend Rubel). Der gleiche Betrag wird von ihm zurückerstattet, wenn er mit seinem Haustier ohne Leine die Naturgebiete der Stadt betritt.

In der nördlichen Hauptstadt werden die Regeln für das Gehen mit Hunden durch das Gesetz „Über Ordnungswidrigkeiten in St. Petersburg“ geregelt. Laut diesem Dokument muss der Besitzer das Haustier auf der Straße immer an der Leine führen. Und bei großen Tieren (über 40 cm Widerristhöhe) muss ein Maulkorb getragen werden.

Dasselbe Gesetz verbietet es Kindern unter 14 Jahren, mit Haustieren spazieren zu gehen. Andernfalls droht dem Besitzer des Tieres eine Geldstrafe von bis zu fünftausend Rubel. Etwas weniger, dreitausend Rubel, kann vom Besitzer zurückgefordert werden, der das Haustier allein und unbeaufsichtigt gelassen hat. In St. Petersburg ist es übrigens verboten, mehr als zwei große Hunde gleichzeitig auszuführen. Dafür wird eine Geldstrafe von fünftausend Rubel verhängt.

neues Dokument

Anfang 2018 wurden Änderungen am Gesetzentwurf zum verantwortungsvollen Umgang mit Tieren vorgenommen. Es wird den Besitz von Haustieren regeln, einschließlich der Haltung und des Ausführens von Hunden. Tatsächlich kombiniert dieses Dokument regionale Regeln. Von Grund auf neu: Mit diesem Gesetz werden Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Kontakte am Halsband des Haustiers anzugeben – zum Beispiel im Adressbuch oder auf einer Anhängermarke oder an anderen auffälligen Stellen.

Nach seiner Verabschiedung und seinem Inkrafttreten wird auch die Strafe für das Führen von Hunden am falschen Ort erhöht: eine Geldstrafe von bis zu 4 Rubel für Zivilisten, bis zu 000 Rubel für Beamte und bis zu 50 Rubel für juristische Personen. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz auch die Einziehung des Tieres als Strafe vor.

Foto: Sammlung

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